Weiterbildung – #Qualifizierungsoffensive
Strukturwandel und Transformation
Die Wirtschaft ist ständig in Bewegung. Die Anforderungen an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändern sich. Ihr Unternehmen will weiterhin zukunftsorientiert agieren können? Wir unterstützen Sie dabei, das Wissen und die Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten mit zu den Bedarfen Ihres Unternehmens passenden Qualifizierungsangeboten auszubauen.
Digitalisierung
In neuen Technologien liegen viele unternehmerischeChancen, aber auch Herausforderungen: Berufe verändern sich, neue Tätigkeitsfelder entstehen. Sie wollen die Kompetenzen Ihres Personals optimal für Ihre Unternehmensziele nutzen? Durch – geförderte – Qualifizierungen können Ihre Beschäftigten neue Aufgabengebiete übernehmen und Veränderungen kompetent mitgestalten.
Potenziale der Beschäftigten nutzen
Der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte nimmt weiter zu. Sie wollen neue Wege gehen, um Ihren Personalbedarf zu decken? Dann nutzen Sie unsere Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten um auch Geringqualifizierte weiterzubilden.
NEU: Das Qualifizierungsgeld ab dem 1. April 2024
Durch das Qualifizierungsgeld können Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Arbeitsplätze sichern, wenn in Ihrem Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen. Voraussetzung für die Förderung mit dem Qualifizierungsgeld ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).
Das Qualifizierungsgeld
- soll eine Weiterbeschäftigung Ihrer Beschäftigten im aktuellen Betrieb ermöglichen.
- ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent der Nettoentgeltdifferenz, welche durch die Teilnahme an der Weiterbildung entsteht.
Die Finanzierung der Weiterbildung erfolgt durch Sie als Arbeitgeber. Wenn behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildung entstehen, werden diese durch uns übernommen. Gerne beraten wir Ihre Beschäftigten hierzu
Beschäftigte durch neue und verbesserte Förderkonditionen weiterbilden
Ab dem 1. April 2024 wird die Weiterbildungsförderung ausgebaut:
- höhere Zuschüsse
- feste Fördersätze
- vereinfachte Förderkonditionen
- neu: Einführung eines Qualifizierungsgeldes
- eine größere Anzahl an Beschäftigten in berufliche Weiterbildung einbeziehen
- Verlässlichkeit und Transparenz für Ihr Unternehmen
- gezielte Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen im Strukturwandel
Zugang zur Weiterbildung ganz einfach mit dem Sammelantrag
Sie müssen nur einen Antrag stellen, wenn mehrere Ihrer Beschäftigten mit demselben Bildungsziel gefördert werden sollen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit