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Bildungszeit

Das IWT ist als Bildungseinrichtung im Sinne des §10 Absatz 3 BzG BW anerkannt. Dieses berufliche Weiterbildungsangebot berechtigt Sie zur Beantragung von Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber. Bildungszeit kann u.a. für…

AZAV-Zertifizierung des IWT

mit Freude können wir Ihnen mitteilen, dass der Bereich Weiterbildung & Events des IWT seit Januar 2020 nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert ist. Hiermit konnten wir nun auch…