Bildungszeit

Das IWT ist als Bildungseinrichtung im Sinne des §10 Absatz 3 BzG BW anerkannt.

Dieses berufliche Weiterbildungsangebot berechtigt Sie zur Beantragung von Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber.

Bildungszeit kann u.a. für berufliche Weiterbildung genommen werden. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich hierfür von ihrem Arbeitgeber für bis zu fünf Tage im Jahr freistellen zu lassen. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz geregelt. Weitere Informationen zu Ihren persönlichen Voraussetzungen  sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx